"Der
Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter
und die Schriftführer"
(Artikel 40 GG)
In dieser Wahlperiode haben wir Wolfgang Thierse zum Präsidenten
gewählt. Seine Stellvertreter sind Petra Bläss
(PDS), Anke Fuchs (SPD), Rudolf Seiters (CDU), Hermann
Otto Solms (FDP) und Antje Vollmer (Bündnis 90/Die
Grünen). Außerdem sind 41 Abgeordnete Schriftführer,
und einer dieser 41 bin ich.
Die Aufgaben der Schriftführer
Der Präsident und zwei Schriftführer - jeweils
einer der Regierungsfraktionen und einer der Oppositionsfraktionen
- bilden den Sitzungsvorstand.
Die Schriftführer unterstützen den Präsidenten
in der Leitung der Sitzungen: Sie nehmen Wortmeldungen
entgegen, halten die Sitzungsverlauf fest und nehmen weitere
Aufgaben wahr. So fällt ihnen eine wichtige Rolle
bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu. Der
Sitzungsvorstand kann nämlich nur einmütig entscheiden,
ob bei Abstimmungen - mittels Handzeichen oder Aufstehen
- eine Mehrheit von Ja- oder Neinstimmen vorliegt.
Falls ein Mitglied des Sitzungsvorstandes Zweifel hat,
muß die Abstimmung durch das Zählen der Stimmen,
dem sogenannten Hammelsprung, wiederholt werden. Auch
bei namentlichen Abstimmungen und geheimen Wahlen zählen
die Schriftführer die Stimmen.
Geheime Abstimmungen gibt es übrigens nur bei der
Wahl von Personen für bestimmte Ämter (z.B.
Bundeskanzlerwahl), nicht jedoch bei Abstimmungen über
Gesetze oder Anträge.
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