In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger
für die Kommunalparlamente gewählt. Für
die Bürgerinnen und Bürger in Rhode bedeutet
dies, dass sie im Höchstfall zur Stimmabgabe bei
fünf verschiedenen Wahlen aufgerufen werden:
- Ortsratswahl;
- Stadtratswahl;
- Kreistagswahl;
- Bürgermeisterin-/Bürgermeisterwahl und
- Landrätin-/Landratswahl.
Aufgaben und die Zahl der Mitglieder eines Ortsrates
werden durch die Niedersächsische Gemeindeordnung
(NGO) und die Hauptsatzung
der Stadt Königslutter bestimmt.
So legt der § 8 der Hauptsatzung fest, dass für
den Ortsteil Rhode ein Ortsrat gewählt werden kann
und die Zahl der Mitglieder 9 beträgt.
Zu den Aufgaben des Ortsrates (vgl. § 10) zählen
u. a.:
- Der Ortsrat wahrt die Belange der Ortschaft und wirkt
auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde
hin.
- Soweit nicht der Rat nach § 40 Abs. 1 NGO ausschließlich
zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben
handelt, die nach § 62 Abs. 1 Nr. 3-5 NGO der Stadtdirektorin/dem
Stadtdirektor obliegen, entscheidet der Ortsrat unter
Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Der Ortsrat ist zu allen wichtigen Fragen, die die
Ortschaft berühren, rechtzeitig zu hören.
Das Anhörungsrecht besteht vor der Beschlussfassung
des Rates oder des Verwaltungsausschusses.
- Der Ortsrat kann in allen Angelegenheiten, die die
Ortschaft betreffen, Vorschläge machen und Anregungen
geben und Bedenken erheben. Über die Vorschläge
muss das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von
4 Monaten entscheiden. Bei der Beratung der Angelegenheit
im Rat, im Verwaltungsausschuss oder in einem Ratsausschuss
hat die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister
oder ihre Stellvertreterin/sein Stellvertreter das Recht,
gehört zu werden. Weicht ein Beschluss des Verwaltungsausschusses
von dem Beschluss des Ortsrates ab, wird die Angelegenheit
dem Ortsrat erneut zur Stellungnahme vorgelegt, bevor
eine abschließende Beratung und Beschlussfassung
im Verwaltungsausschuss erfolgt.
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