Die kommunale Selbstverwaltung wird in Deutschland durch
Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und in Niedersachsen zusätzlich
durch Artikel 57 Abs. 1 Niedersächsische Verfassung
garantiert. Sie beruht auf der einfachen, aber genialen
Idee des Reichsfreiherrn vom Stein, dass die Bürgerinnen
und Bürger eines Gemeinwesens am ehesten in der Lage
sind, selbst oder durch die von ihnen Gewählten die
Entwicklung ihrer Gemeinde zu bestimmen.
Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde.
Ratsmitglieder sind die in ihn gewählten Ratsfrauen
und Ratsherren sowie kraft Amtes die Bürgermeisterin
oder der Bürgermeister (dieses gilt in Niedersachsen
für „eingleisige“ Gemeinden). Die Ratsfrauen
und Ratsherren werden von den Bürgerinnen und Bürgern
der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
und geheimer Wahl gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit
im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die
Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung
aus.
In der Wahlperiode 2001 – 2006 besteht der Rat
Königslutter aus 33 Ratsfrauen und Ratsherren plus
hauptamtlichen Bürgermeister (ab 28. Mai 2003). Die
Kommunalwahl am 9. September 2001 brachte folgendes Ergebnis:
SPD 41.06 % = 14 Sitze
CDU 42.05 % = 15 Sitze
UWG 5.67 % = 2 Sitze
Bündnis 90/DIE GRÜNEN 4.57 % = 1 Sitz
FDP 4.69 % = 1 Sitz
Fraktionen und Gruppen wirken bei der Willensbildung
und Entscheidungsfindung im Rat, im Verwaltungsausschuss
und in den Ausschüssen mit. Deren Zusammensetzung
entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadt Königslutter
(www.koenigslutter.de).
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Niedersächsische
Gemeindeordnung in der aktuellen Fassung. Sie beinhaltet
u. a „Grundlagen der Gemeindeverfassung (§§1
- 12)“, „Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen
und Bürger (§§ 21 – 30)“ und
„Innere Gemeindeverfassung (§§ 31 –
81)“.
Als Quellen stehen Ihnen auch die Hauptsatzung
und Geschäftsordnung
der Stadt Königslutter zur Verfügung.
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